AGB / Allgemeine Mietbedingungen

 

Eigentum

Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters und dürfen weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden.

Pflichten

Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft die Mietgebühr automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.

Haftung

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die aufgeführten Gegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben. Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bezeichnete Person behoben werden.

Versicherung/ Schäden 

Die Geräte samt Zubehör sind nicht Versichert. Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden an Geräten oder Anlagenteile, sind diese bei Rückgabe der Mietgegenstände dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an gemieteten Gegenstände, die durch den Mieter, Drittperson oder infolge unsachgemäßer Behandlung, als Folge mangelnder Sicherung oder Bewachung des Veranstaltungsortes entstehen, werden dem Mieter zu den effektiven Reparatur- oder Anschaffungskosten in Rechnung gestellt.

Zahlungskonditionen 

Die Kaution ist jeweils im voraus, beim unterzeichnen des Mietvertrages zu entrichten. Der Mietpreis wird nach Rückgabe der Ware mit der geleisteten Kaution verrechnet

Preise

Alle Preise für den Verleih beziehen sich auf einen Leihtag
Alle Preise sind Selbstabholerpreise

Anlieferung und Aufbau zzgl. 50,00 € Pauschale (Lieferumkreis 50 km um GE),

Kaution 50, 200 o. 250 € je Auftrag

alle Preise incl. MwSt.

Reservation

Nach einer Bestellung wird erst geprüft ob die Geräte an jenem Bestelltag noch frei sind, nach einem Bestelleingang werden wir sie schnellstmöglich kontaktieren. Erst der unterzeichnete Mietvertrag gilt als definitive Reservation für beide Parteien. Der Vertrag kann bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vom Mieter rückgängig gemacht werden, ohne dass für ihn Kosten für die Anullation entstehen. Wird ein Mietvertrag kurzfristiger annulliert, so hat der Mieter die Kosten für entstandene Umtriebe zu übernehmen (50% des Mietbetrages).

Rückgabe der Mietsache

Die Mietsache ist in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und sauber verpackt zurückzugeben.

Allgemeines

Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die gemieteten Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadensersatzforderung nicht belangt werden. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzforderungen frei, die eventuell durch die zur Verfügung gestellten Geräte und Zubehör entstehen. Bei Übernahme der Geräte ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Eine eventuelle Meldepflicht der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Auftraggebers. Ebenso hat dieser die eventuell anfallenden GEMA-Gebühren zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu tragen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten per EDV gespeichert werden.

Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.